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Neuer Arbeitnehmervertreter

Stefan Wagner wurde an der diesjährigen Mitgliederversammlung, als Arbeitnehmervertreter der evangelisch-reformierten Pfarrerschaft Kt. Solothurn in die Paritätische Verwaltungskommission gewählt.


Schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes ab 2021 von 6.0 % auf 5.4 %

Aufgrund des nachhaltig tiefen Zinsumfeldes und der steigenden Lebenserwartung hat die Paritätische Verwaltungskommission die Pflicht zusammen mit dem Pensionsversicherungs-experten die Umwandlungssätze fortlaufend zu überprüfen. Mit dem Umwandlungssatz wird die zukünftig lebenslänglich zahlbare Altersrente berechnet, indem der Umwandlungssatz mit dem bei der Pensionierung vorhandenen Sparkapital multipliziert wird.

Die PKCRP ist eine umhüllende Kasse, welche Leistungen weit über dem gesetzlichen Minimum erbringt. Aus diesem Grund ist es der Kasse erlaubt tiefere Umwandlungssätze, als gesetzlich vorgeschrieben, festzulegen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werden von der Kasse gegenüber den Versicherten jederzeit eingehalten und garantiert.

Der Umwandlungssatz ist grundsätzlich so festzulegen, dass beim Wechsel vom Aktiven-bestand in den Rentnerbestand kein Pensionierungsverlust entsteht. Aufgrund dieser Sachlage hat der Stiftungsrat beschlossen, ab 2021 die Umwandlungssätze schrittweise von bisher 6.00 % auf 5.40 % (2020 = 6.00 % / 2021 = 5.85 % / 2022 = 5.70 % / 2023 = 5.55 % / 2024 = 5.40 %) zu senken. Diese Massnahme ist aufgrund des, aus versicherungstech-nischer Sicht, zu hohen heutigen Umwandlungssatzes und den damit, für die Kasse bei jeder neuen Pensionierung, einhergehenden Pensionierungsverluste notwendig.